Kundenkarte
Ihre Gesundheitskarte
(Diese Karte gilt natürlich auch in der Vital-Apotheke!)
Unsere Leistungen für Sie, wenn Sie die Gesundheitskarte bei jedem Besuch in der
Stadt-Apotheke oder der Vital-Apotheke vorzeigen:
Unverträglichkeitsüberprüfung:
Wir können Sie warnen, wenn sich das gewünschte Medikament nicht mit einem Mittel verträgt, welches Sie kürzlich von uns bezogen haben. Wir überprüfen dann routinemäßig Ihre Einkäufe auf Risiken und Neben- bzw. Wechselwirkungen.
Kontinuität:
Wir wissen dann zum Beispiel, welcher Hustensaft Ihnen im letzten Winter geholfen hat, welche Schmerzsalbe genau_ die Richtige bei Ihrer Sportverletzung war und welchen Lichtschutzfaktor Ihr Sonnenschutzmittel im'letzten Urlaub hatte. Und Sie können sich darauf verlassen, dass Sie Ihr bewährtes Mittel immer wieder.erhalten.
Befreiungsbescheid:
Sie brauchen uns Ihren Befreiungsbescheid der Krankenkasse nur einmal vorlegen. Von da an ist es in unserer EDV abgespeichert, dass Sie bis zum Jahresende von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Den Ausweis können Sie dann getrost zu Hause lassen.
Sammelbelege:
Wussten Sie, dass Sie eventuell auch dann Geld vom Finanzamt zurückbekommen, wenn Sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind? Ob für die Krankenkasse oder für die Steuer, wir liefern Ihnen alle notwendigen Belege.
Reservieren Sie jetzt online Ihre Kundenkarte!